Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 03.12.1997 - 2 K 250/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben; Zweck der Kreditaufnahme aufgrund betrieblicher Veranlassung; Darlehensgewährung durch einen wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen; Verschleierung von Unterhaltszahlungen und Schenkungen; Missbrauch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85
Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82
Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84
Werbungskosten - Darlehn
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- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.1998 - 2 K 2653/97
Einkommensteuer; zur steuerlichen Anerkennung eines Ehegattendarlehens
Im übrigen verweisen die Kläger auf ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 1997 ( 2 K 250/95 ), wonach das Fehlen der Besicherung eines Verwandtendarlehens nicht zwangsläufig dazu führe, einen Leistungsaustausch zu verneinen und private Gründe für die Darlehensvereinbarung anzunehmen.Auch dem von den Klägern angeführten Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 1997 ( 2 K 250/95 ) liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde, der auf den vorliegenden Streitfall nicht übertragen werden kann.
Rechtsprechung
VG Meiningen, 18.06.1997 - 2 K 250/95.Me, 2 K 251/95.Me |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)